Sprache begleitet uns täglich. Gesprochen, gelesen, am Telefon, in den Medien. Mit Sprache verständigen wir uns und treten in Kontakt. Aus diesem Grund ist es wichtig sofort eine qualifizierte Therapie zu erhalten, sollten Einschränkungen oder Probleme im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimmproduktion oder aber des Schluckaktes auftreten. Dafür gibt es uns Logopäden.
Aufgabe eines Logopäden ist es, durch gezielte Behandlung die Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Altersstufen (Säuglinge, Vorschul- und Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene) aufzubauen, zu verbessern oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Früherkennung nehmen auch präventive Maßnahmen einen immer größeren Raum ein.
Sprache begleitet uns täglich. Gesprochen, gelesen, am Telefon, in den Medien. Mit Sprache verständigen wir uns und treten in Kontakt. Aus diesem Grund ist es wichtig sofort eine qualifizierte Therapie zu erhalten, sollten Einschränkungen oder Probleme im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimmproduktion oder aber des Schluckaktes auftreten. Dafür gibt es uns Logopäden.
Aufgabe eines Logopäden ist es, durch gezielte Behandlung die Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Altersstufen (Säuglinge, Vorschul- und Schulkinder, Jugendliche und Erwachsene) aufzubauen, zu verbessern oder wiederherzustellen. Im Rahmen der Früherkennung nehmen auch präventive Maßnahmen einen immer größeren Raum ein.
Der Begriff „Logopädie“ leitet sich aus dem Griechischen „logos“ (Wort, Rede) und „paedeuein (erziehen) ab.
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Der Beruf der Logopädin/des Logopäden gehört zur Gruppe der nicht-ärztlichen Heilberufe.
Eine logopädische Therapie wird bei vielen Kommunikationsstörungen und
Schluckstörungen notwendig und arbeitet ganzheitlich: Diagnostik, umfassende Beratung sowie Behandlung gehören dazu.
In meiner Praxis werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und auch alle Schweregrade von Schluckstörungen behandelt.
Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie, in der Praxis oder als Hausbesuch.
Beginnend findet eine Untersuchung beispielsweise der Artikulation, Wortschatz, Grammatik, Verstehen von Sprache, Schreib- und Leseleistungen statt. Des Weiteren wird die Atem-, Stimm- und Schluckfunktion getestet. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethoden für die Therapie.
Jede logopädische Therapie enthält spezifische Übungen, Gespräche zum Therapieverlauf und Anleitungen zum selbstständigen Üben. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen in die Therapie.
Die Logopädische Beratung beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkung der jeweiligen Kommunikationsstörung. Sie informiert über Inhalte und den Verlauf der Behandlung und gibt gezielte Hinweise zum verbesserten Umgang im Alltag.
Beim Auftreten einer sprachlichen oder stimmlichen Störung oder Auffälligkeit sollte der erste Weg zunächst zu einem Facharzt (HNO-Arzt, Kinderarzt, Phoniater, Internist, Neurologe) führen.
Dieser wird, falls er eine eingehende Untersuchung und/oder Behandlung für erforderlich hält, eine ärztliche Verordnung über logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung ausstellen.
Mit dieser Verordnung geht es zu einer logopädischen bzw. sprachtherapeutischen Praxis nach Wahl.
Als Heilmittelerbringer dürfen wir eine logopädische Behandlung nur bei Vorlage einer gültigen ärztlichen Verordnung leisten.
Behandlungskosten: Die Kosten für geleistete Therapieeinheiten trägt Ihre Krankenkasse zum jeweils gültigen Kassensatz, erwachsenen Patienten abzüglich Rezeptgebühr und Eigenanteil.
Rezeptgebühr und Zuzahlung bei Erwachsenen Patienten: Bei erwachsenen Patienten wird seit Januar 2004 bei Behandlungsbeginn pro Rezept eine Pauschale von € 10.- verlangt, die wir an die Krankenkasse weiterleiten.
Zusätzlich ist für jede Verordnung ein Eigenanteil zu leisten. Dieser beträgt 10% der Behandlungskosten und variiert somit je nach Krankenversicherung und Anzahl der verordneten Behandlungseinheiten. Ich berechne individuell Ihre zu leistende Zuzahlung und stelle Ihnen dafür eine Quittung oder auf Wunsch auch eine Rechnung aus.
Die Verordnungen für Privatpatienten können auf dem üblichen kleinen Formular (A6) oder auf dem Formular 14.1 ausgestellt werden. Es genügt die Angabe der Diagnose und Anzahl der erwünschten Behandlungseinheiten. Hausbesuche müssen ebenfalls ausdrücklich verordnet werden.
Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt das Rezeptformular 14.1 (vom Juli 2004) verwendet (A4). Da ich bei falsch oder unzureichend ausgefüllten Rezepten die Behandlung nicht beginnen bzw. fortsetzen darf, bitten ich Sie, das Rezept zu überprüfen:
Rezeptdaten, die vom Arzt einzutragen sind: Neben den Angaben wie Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Kassen- und Versicherungsnummern, müssen weitere Angaben eingetragen sein:
Eine vorab durchgeführte Hördiagnostik wird von den Kassen ausdrücklich erwünscht und ist für die logopädische Behandlung eine wesentliche Grundlage.
Folgende Ärzte können bei Bedarf ein Rezept ausstellen:
Sie benötigen eine Heilmittelverordnung Ihres Arztes. Haben Sie noch weitere ärztliche oder persönliche Unterlagen, die die Diagnostik erleichtern, so bringen Sie diese bitte mit.
Wenn das in Ihrem Fall notwendig ist und der Arzt dies verordnet, werden Sie zu Hause behandelt.
Grundsätzlich schreiben die Krankenkassen vor, dass die Behandlung in der Praxis erfolgen soll. Ausnahmen gibt es bei Kindern mit einem Integrationsstatus.
In der Praxis werden alle Altersgruppen angesprochen, vom Säuglingsalter, bis hin zu den Senioren.
Es werden jegliche Arten von Sprach-, Sprechs-, Stimm- und Schluckstörungen behandelt und getestet.
Ich behandle Kinder und Jugendliche mit:
Liest ihr Kind stockend und/oder mit zahllosen Fehlern? Macht es übermäßig viele Rechtschreibfehler? Fällt es ihm schwer Aufsätze zu schreiben? Zeigt es Rechenprobleme? Verwechselt ihr Kind beim schreiben Buchstaben oder Zahlen? Hat es Probleme mit Richtungen und kann Symbole nicht Verstehen?
Etwa ein Drittel der Schulanfänger kämpft bereits bei der Einschulung mit unterschiedlich schweren Wahrnehmungs- und Sprachstörungen. Ob sich diese zu einer Legasthenie ausweiten, stellt sich meist erst mit dem Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechnen heraus. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die Kinder meist unauffällig.
Kinder, die von einer Legasthenie/LRS betroffen sind, haben oft Probleme sprachliche/auditive aber auch visuelle Sinneseindrücke korrekt zu verarbeiten. Fehler im Lesen, Schreiben und Rechnen sind die Folge. Ein gezieltes Legasthenietraining im Vorschul- und Schulalter kann Schlimmeres verhindern!
Die Kinder fallen auf durch:
Die Lese- Rechtschreibschwäche (Legasthenie) tritt nicht nur als eigenständiges Störungsbild, sondern auch als häufige Folge einer Sprachentwicklungs- und/oder einer auditiven Wahrnehmungsstörung (Hörfehler) auf.
Was wird geschult? | |
Optische Differenzierung | Unterscheidung der einzelnen Symbole |
Optische Serialität | Richtige Reihenfolge der Buchstaben |
Optisches Gedächtnis | Merkfähigkeit von Wortbildern |
Akustische Differenzierung | Unterscheidung der einzelnen Laute |
Akustische Serialität | Richtige Reihenfolge der Laute |
Akustisches Gedächtnis | Merkfähigkeit von Gesprochenem |
Raumorientierung | „Richtung“ der Buchstaben/Zahlen |
Körperschema | Verständnis für Maßeinheiten, GrößenUnterscheidung von rechts und links; Handmotorik |
Theodor Fontane
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